Rechtsschutz

Rechtsschutz des dbb – ein besonderer Service

Der dbb brandenburg gewährt seinen Mitgliedern, d.h. den Mitgliedern der dem dbb brandenburg angeschlossenen Mitgliedsverbände - mit Ausnahme der Bundesbeamtenverbände und den Einzelmitgliedern des dbb brandenburg - Rechtsberatung und (Verfahrens-) Rechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und außer von den Einzelmitgliedern des dbb brandenburg nicht direkt über den dbb brandenburg.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, wie er vom dbb für die Einzelmitglieder seiner Mitgliedsorganisationen angeboten wird, ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des dbb. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegenstehen.

Voraussetzungen, Umfang, Kosten, Verfahren und auch die Durchführung des Rechtschutzes werden im Einzelnen in der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb geregelt.

dbb Rahmenrechtschutzordnung (RRSO) (PDF)

 

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Der dbb Rechtsschutz setzt einen vorherigen Rechtschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Fachgewerkschaft und beantragen dort die Gewährung von Rechtsschutz. Ihre Mitgliedsgewerkschaft vermittelt Ihnen den Kontakt zum zuständigen Dienstleistungszentrum.

Einen Rechtsschutzantrag erhalten Sie auch von Ihrer Mitgliedsgewerkschaft, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Bitte geben Sie Ihrer Mitgliedsgewerkschaft eine hinreichende schriftliche Stellungnahme Ihres Rechtsschutzbegehrens. Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Bitte beachten Sie  hierzu auch die Checkliste zum Rechtsschutzantrag. Das so gesammelte Material wird seitens der Mitgliedsgewerkschaft entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihrer Mitgliedsgewerkschaft auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.

 

dbb Dienstleistungszentrum

Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung.

 

Kontakt 

dbb Dienstleistungszentrum Ost

zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen

Axel-Springer-Straße 54a, 6.OG
10117 Berlin
Tel.: 030/203790
Fax: 030/20379111
E-Mail: dlzost@dbb.de