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Widerspruch einlegen nicht vergessen!
Der dbb brandenburg und tarifunion hat seine Mitglieder bereits im Jahr 2020 umfassend darüber informiert, dass sich das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2020 in zwei Beschlüssen erneut mit der Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten befasst hat.
In den vergangenen Jahres 2020 und 2021 haben wir allen beamteten Mitgliedern unserer Fachgewerkschaften empfohlen, Widerspruch einzulegen, den Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern vorsorglich zwei gesonderte Widersprüche.
Nunmehr hat der Landtag Brandenburg das Gesetz der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg verabschiedet. Hiernach wird gegen die ausdrückliche Empfehlung des dbb brandenburg die Erhöhung erst zum 1.12.2022 wirksam (hierzu unsere Presseerklärung vom 9.9.2022 „Wertschätzung sieht anders aus“ link).
Daher gilt es für alle beamteten Mitglieder unserer Fachgewerkschaften auch für das Jahr 2022 Widerspruch einzulegen. Im Hinblick auf die unklare Rechtslage wird auch dieses Jahr nach der Einlegung der Widersprüche vom dbb kein Rechtsschutz gewährt und auch keine Musterklagen geführt.
Hier ist noch der in der Presseerklärung erwähnte Link zu unserer Presseerklärung vom 09.09.2022:
Musterwidersprüche sind angefügt.