Mogelpackung für Beamte
Warum das „Hamburger Modell“ keine sinnvolle Option für Brandenburg sein kann.
- Foto: Maria Salzmann / dbb brandenburg v.l.n.r.: Detlef Daubitz (Stellvertretender Landesvorsitzender), Dr. Timm Genett (Geschäftsführer PKV), Ralf Roggenbuck (Landesvorsitzender dbb brandenburg)
Der Vorstand des dbb brandenburg im Gespräch mit PKV-Geschäftsführer Dr. Timm Genett.
Am Mittwoch kam es zu einem Gespräch zwischen der Landesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg, vertreten durch den Landesvorsitzenden Ralf Roggenbuck und dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Detlef Daubitz, mit Dr. Timm Genett, Geschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).
Gegenstand des Gespräches war der Gesetzentwurf der Landesregierung für das Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe (6/10335). Dieses sieht die Einführung des sog. „Hamburger Modells“ ab 1.1.2020 auch im Land Brandenburg vor. Das Land Hamburg hat mit diesem Modell einen Sonderweg in der Versorgung seiner Beamtinnen und Beamten eingeschlagen: wenn sie zukünftig zu Beginn ihrer Laufbahn auf ihren Beihilfeanspruch verzichten und stattdessen Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden, erhalten sie einen Arbeitgeberzuschuss, die sogenannte „pauschale Beihilfe“. Außerdem können in der GKV bereits versicherte Bestandsbeamte diesen Zuschuss beantragen.
Die Gesprächspartner waren sich einig, dass es für eine derartige Neuregelung der Beamtenversorgung in Brandenburg keinen guten Grund gibt, der Landeshaushalt aber mit unnötigen Kosten belastet würde.. Der stellv. Landesvorsitzenden Detlef Daubitz verwies zudem auf die ersten Erfahrungen in Hamburg, wo von den ungefähr 1000 neu eigestellten Beamtinnen und Beamten sich nur 20 für die gesetzliche Versicherung entschieden haben.
Der Landesvorsitzende machte klar, dass die Beihilfe eine Säule des Berufsbeamtentums darstellt. Die nunmehr zu schaffende Wahlmöglichkeit stelle diese Säule in Frage und sei für das Land Brandenburg auch noch teuer. Es entstünde nämlich nicht nur für einen kleinen Personenkreis neuer Verwaltungsaufwand, für den Personal bereitgestellt werden müsste, das dieses Gesetz umsetzt. Das Land hätte zudem bei jedem Beamten, der sich für die GKV entscheidet, Monat für Monat höhere Ausgaben. Diese Privilegierung Weniger würde dazu führen, dass das Land Brandenburg ohne Not und ohne Nutzen viel Geld ausgäbe, das dann bei den dringend nötigen Investitionen für den öffentlichen Dienst des Landes fehlte.
PKV-Geschäftsführer Genett wies darauf hin, dass mit diesem Modell Beamte nur einmal die Wahl zwischen Beihilfe und gesetzlicher Versicherung haben: wer sich für die GKV entscheidet, gibt nämlich seinen Beihilfeanspruch unwiderruflich auf. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland (außer Hamburg) müsste wieder der komplette GKV-Beitrag allein gezahlt werden, weil es dort keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Und im Ruhestand müssen GKV-versicherte Beamte für Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge auf alle Einnahmen zahlen – inklusive Lebensversicherungen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge – bis zu einem Höchstbeitrag von aktuell rund 750 Euro im Monat.
Zu bedenken sei auch, dass Beamte, die sich für die GKV entscheiden, dort auch pflegeversichert werden. Für die meisten Beamten dürfte allein der Beitrag zur Gesetzlichen Pflegeversicherung um gut 60 Euro monatlich über dem Beitrag liegen, den sie bei gleichen Leistungen in der Privaten Pflegeversicherung zu zahlen hätten.
Dr. Genett wies darauf hin, dass alle Beamten mit der Kombination aus Beihilfe und PKV eine sehr gute medizinische Versorgung zu bezahlbaren Preisen erhielten, gerade auch Beamte mit Behinderungen oder Vorerkrankungen: Mit der „Öffnungsaktion“ der PKV hat jeder Beamte unabhängig von seinen Vorerkrankungen eine Aufnahmegarantie in der PKV.
Das Hamburger Modell habe somit für die Versorgung der Beamten keinen Nutzen, sondern viele Nachteile. Für den Landeshaushalt indes hätte der Arbeitgeberzuschuss zur GKV bei jedem Neubeamten über Jahrzehnte höhere Kosten zur Folge – zu Lasten des Dienstherrn und damit der Steuerzahler. Erst ab etwa dem 57. Lebensjahr würde der durchschnittliche GKV-Arbeitgeberanteil unter den Ausgaben der Beihilfe liegen. Bei diesen Risiken überrascht es nicht, dass andere Bundesländer diese Idee verworfen haben.
Die Gesprächspartner waren sich einig, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte den von der PKV freundlicherweise überlassenen Merkblättern: