19. Februar 2024

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Treffen der Landesbundvorsitzenden des dbb und Gespräch mit dem thüringischen Ministerpräsidenten

  • Foto: dbb Landesbünde
  • Foto: dbb Landesbünde

Am Donnerstag, den 15.02.2024 kam es im Rahmen des Treffens der Landesbundvorsitzenden des dbb in Erfurt zu einem 2 stündigen Gespräch mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow. Gegenstand des Gesprächs war neben der amtsangemessenen Alimentation auch 75 Jahre Grundgesetz und die Europawahl.

Der Landesbundvorsitzende des dbb brandenburg und tarifunion, Ralf Roggenbuck stellte den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer bei dem Treffen den Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg vor, der dem dbb brandenburg derzeit zur Abgabe einer Stellungnahme vorliegt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Umsetzung des Tarifabschlusses mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aus dem Dezember 2023 die vereinbarte Erhöhung zum 1. November 2024 für die Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg auf den 1. Januar 2024 vorgezogen wird und die Erhöhung vom 1. Februar 2025 auf den 1. Juli 2024. Daneben erfolgt unter anderem eine Erhöhung der Kinderzuschläge zum 1. Januar 2024.

Hierzu führte der Landesvorsitzende Ralf Roggenbuck aus: „Das Land Brandenburg ist derzeit das einzige Bundesland, das den Tarifabschluss für seine Beamtinnen und Beamten vorfristig umsetzt. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung.“

Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht.     

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf eine Anpassung der W2 und W3 Besoldung zum 01.10.2024 vor und regelt das im Oktober 2023 vereinbarte Maßnahmepaket zur Gewinnung und Haltung von Fachkräften. 

Der Dienstrechtsausschuss des dbb brandenburg und tarifunion befasst sich derzeit mit der Erstellung einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.