05. März 2025

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Der dbb brandenburg und tarifunion lehnt eine Aufhebung und Änderung des Brandenburgischen Versorgungsfondsgesetz entschieden ab

Das Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Versorgungsfondsgesetz - BbgVfG) wurde im Jahr 2008 für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg, denen das Land Brandenburg Dienstbezüge oder Versorgungsbezüge zahlt, geschaffen, um die Versorgungsaufwendungen mit einem Sondervermögen abzusichern und gravierende Haushaltslücken in der Zukunft zu vermeiden.

Gesetzlich wurde in § 6 Abs. 1 des Gesetzes geregelt, dass die Mittel des Sondervermögens zweckgebunden zur Finanzierung von Versorgungsaufwendungen des Landes für die genannten Personengruppe zu verwenden sind. Eine Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. 

Die jetzt in der Presse erörterten Entnahmen aus diesem Sondervermögen für andere Zwecke sind strikt abzulehnen und stellen nur ein kurzfristiges Stopfen von Haushaltslöchern dar, allerdings mit weitreichenden Folgen für die Zukunft. Hiervor warnt der dbb Brandenburg und tarifunion ausdrücklich und wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dagegen verwehren. Der dbb Brandenburg geht davon aus, dass bei derart weitreichenden beamtenrechtlichen Regelungen die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte vom Finanzminister eingehalten werden.

Das Land Brandenburg zerstört durch derartige Tabubrüche das Vertrauen seiner Beamtinnen und Beamten.