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Alle Jahre wieder
Der dbb brandenburg und tarifunion hat seine Mitglieder bereits im Jahr 2020 umfassend darüber informiert, dass sich das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2020 in zwei Beschlüssen erneut mit der Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten befasst hat.
Ende des vergangenen Jahres 2020 haben wir daher allen beamteten Mitgliedern unserer Fachgewerkschaften empfohlen, Widerspruch einzulegen, den Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern vorsorglich zwei gesonderte Widersprüche.
Hierbei waren wir davon ausgegangen, dass noch im Jahr 2021 eine abschließende Entscheidung der Landesregierung erfolgen wird, wie mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts konkret umgegangen wird. Nunmehr steht fest, dass mit einer Entscheidung im Land Brandenburg erst im Jahr 2022 zu rechnen ist.
Daher gilt es für alle beamteten Mitglieder unserer Fachgewerkschaften auch für das Jahr 2021 Widerspruch einzulegen. Im Hinblick auf die unklare Rechtslage wird auch dieses Jahr nach der Einlegung der Widersprüche vom dbb kein Rechtsschutz gewährt und auch keine Musterklagen geführt.
Musterwidersprüche erhalten sie bei ihrer jeweiligen Fachgewerkschaft.