Einmal im Jahr treffen sich die Seniorenvertreter des dbb der neuen Bundesländer zur Beratung zu aktuellen Themen und zu den offenen Problemen der Angleichung zwischen den alten und neuen Bundesländern.
Gleich zu Beginn der Tagung haben wir über den Referentenentwurf zur Pflegereform diskutiert und die Stellungnahme des dbb in allen Punkten unterstützt:
Wenn der Pflegegrad 1 abgeschafft wird, entfällt auch für diese Personengruppe der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Viele Pflegebedürftige haben diesen Betrag zur Finanzierung der Unterstützung im Haushalt genutzt.
Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen, 24 Stunden täglich, gepflegt. Für diese Pflegeleistung konnten bisher Rentenbeitragszahlungen in Anspruch genommen werden, die nun um 30 Prozent abgesenkt werden sollen.
Wer noch nie Angehörige zu Hause gepflegt hat, kann sich die Belastung nicht vorstellen, denn es gibt für pflegende Angehörige keine Pause und auch keinen Urlaub. Sie sind rund um die Uhr für ihre Angehörigen da. Schlimm, dass diese Leistung nicht anerkannt wird und nun auch noch bei diesem Personenkreis gespart werden soll.
Die Zahlung von Rentenbeiträgen ist eine Fremdleistung in der Pflegeversicherung und muss deshalb aus Steuermitteln finanziert werden!
Bei Ausfall der Pflegeperson konnte bisher eine Verhinderungspflege beantrag werden, unabhängig davon, wer diese übernimmt und ausführt. Nun sollen die Kosten nur noch erstattet werden, wenn sie von einem Pflegedienst durchgeführt werden.
Leider gibt es aber nicht genügend Pflegepersonal, so dass oftmals Pflegedienste nicht zur Hilfe und Unterstützung herangezogen werden können. Es wird rigoros die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung verhindert, dass Nachbarn oder Freunde zur Pflege oder Hilfe Geldleistungen erhalten können. Sollen denn die Hilfs- und Unterstützungsleistungen der Nachbarn aus Eigenmitteln finanziert werden oder auch nur noch durch Firmen geleistet werden? Das können sich doch viele Pflegepersonen gar nicht leisten!
Gleichzeitig wird die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung der Finanzmittel für Verhinderungspflege abgeschafft.
Unsere Position zum Referentenentwurf Pflegereform haben wir an den dbb weitergeleitet.
Über 300 Millionen Euro werden jährlich in Deutschland an Renten ausgezahlt – und dennoch wächst die Altersarmut. Laut statistischem Bundesamt stieg die Armutsquote bei Menschen über 65 Jahren um 19,6 Prozent. Da man in Deutschland unter 1400 Euro Netto als arm gilt, muss der steuerrechtliche Grundfreibetrag auf mindestens 17.000 Euro erhöht werden. In 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro.
Darüber hinaus wurde ein Antrag zum Thema Pflegeversicherung an die Hauptversammlung des dbb beschlossen.
Durch den Gewerkschaftstag des dbb sollte die Möglichkeit eröffnet werden auch für #Rentner und Pensionäre Rechtsschutz zu gewähren. Damit lassen sich auch Mitglieder in den Gewerkschaften halten.
Im Bundesland Sachsen können Ansprüche der Erstattung von Pflegekosten der Privaten Krankenversicherung an die Beihilfe abgetreten werden, so dass die Auszahlung an den Pflegebedürftigen von einer Stelle erfolgt. Diese Möglichkeit sollte von anderen Bundesländern übernommen werden.
Spätestens, wenn die Referentenentwürfe zur Renten- und Gesundheitsreform vorliegen, sollten wir uns zu einer gemeinsamen Position verständigen.
Heidemarie Ehlert
Vors. Seniorenvertretung des dbb und der DSTG Sachsen-Anhalt