23. Oktober 2019
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Lehrerratsschulung am 26. November 2019

Aufgaben der Lehrerräte an Brandenburger Schulen – Rechtliche Grundlagen der Lehrerratstätigkeit

Immer wieder werden an einigen Schulen Lehrerratswahlen innerhalb der Amtsperiode notwendig, zum Teil durch altersbedingtes Ausscheiden von Kolleginnen und Kollegen oder durch Wechsel an andere Schulen. Des Weiteren rücken auch Kolleginnen und Kollegen in den Lehrerrat nach. Um den Anspruch auf eine Grundschulung zu decken, bieten wir jährlich die Grundschulung für Lehrerräte an. Die nächste Schulung findet am 26.11.2019 in Potsdam statt.

Melden Sie sich jetzt an und verwenden Sie dafür bitte das Anmeldeformular. Vielen Dank!

Wir möchten auch noch einmal auf die rechtlichen Modalitäten zur Teilnahme an einer Lehrerratsschulung hinweisen:

Voraussetzung dafür, dass Sie an der Schulung teilnehmen können und die Kosten (Teilnehmergebühr, Reisekosten) durch die Dienststelle übernommen werden, ist eine korrekte Beschlussfassung des Lehrerrates zur Entsendung seines/seiner Mitglieder. Dabei sind die Inhalte der Schulung, die Kostenhöhe und eine Begründung der Notwendigkeit der Schulung für das Mitglied beizufügen. Dieser Beschluss ist der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter zu übermitteln. Fügen Sie das Programm dem Antrag auf Schulung bei.

Den Vordruck für den Entsendungsbeschluss und die Abtretungserklärung haben wir beigefügt. Bitte bringen Sie den Entsendungsbeschluss und die Abtretungserklärung ausgefüllt am Seminartag mit.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet zur Freistellung und schickt den Entsendebeschluss mit seiner Entscheidung zur Freistellung, die nur in begründeten Fällen versagt werden kann, an das Staatliche Schulamt, das die Übernahme der Kosten der Schulung prüft. Die Entscheidung zur Frage der Kostenübernahme erfolgt durch das Staatliche Schulamt. Ein entsprechender Vermerk wird auf dem zugesandten Entsendebeschluss notiert. Der Schulleiter übergibt dann Entsendebeschluss mit dem entsprechenden Vermerk dem an der Schulung teilnehmenden Lehrerratsmitglied.

Im Übrigen gilt: Wird der Teilnahme nicht innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen widersprochen, gilt die Maßnahme als genehmigt und das Lehrerratsmitglied/die Lehrerratsmitglieder können sich verbindlich für die Schulung anmelden.