08. Dezember 2021
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Beteiligungsrechte werden eingehalten

Im März 2021 hatte der dbb brandenburg und tarifunion Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erhoben, um eine Verletzung seiner in § 130 Landesbeamtengesetz geregelten Beteiligungsrechte gerichtlich feststellen zu lassen.

Seit Einreichung der Klage ist es zu keiner weiteren Verletzung gekommen. Vielmehr hat der dbb brandenburg und tarifunion mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass sich das Justizministerium des Landes Brandenburg beim Gesetzentwurf zur Umwandlung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt in eine Zweigstelle nunmehr an die gesetzliche Regelung des § 130 Landesbeamtengesetz gehalten hat und die Spitzenorganisationen im Vorfeld über das Gesetzesvorhaben informiert hat und eine ausreichend lange Frist zur ersten Stellungnahme eingeräumt hat.

Hierzu führt der Landesvorsitzende Ralf Roggenbuck aus: „Ich freue mich, dass aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt wurde. So war es den beiden gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen gerade wieder in der Vorweihnachtszeit möglich, die Beschäftigten vor Ort über das geplante Vorhaben zu informieren, bevor sie dieses aus der Zeitung erfahren."