Der dbb brandenburg und tarifunion hat seine Mitglieder bereits im Jahr 2020 umfassend darüber informiert, dass sich das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2020 in zwei Beschlüssen erneut mit der Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten befasst hat.
In den vergangenen Jahren 2020, 2021 und 2022 haben wir allen beamteten Mitgliedern unserer Fachgewerkschaften empfohlen, Widerspruch einzulegen, den Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern vorsorglich zwei gesonderte Widersprüche.
Da in diesem Jahr mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zu rechnen ist, gilt es für alle beamteten Mitglieder unserer Fachgewerkschaften auch für das Jahr 2023 Widerspruch einzulegen. Im Hinblick auf die unklare Rechtslage wird auch dieses Jahr nach der Einlegung der Widersprüche vom dbb kein Rechtsschutz gewährt und auch keine Musterklagen geführt.
Musterwiderspruch drittes Kind