27. März 2019

Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten

Am 27. März 2019 fand um 11.00 Uhr auf Initiative des dbb brandenburg ein Gespräch im Ministerium der Finanzen statt. Thema war die Übernahme des Tarifergebnisses mit den Ländern (TV-L 2019) auf den Beamtenbereich im Land Brandenburg.

 

Bereits der Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg“ sah eine Zusicherung einer zusätzlichen Besoldungserhöhung für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 0,5 Prozent und eine im Gesetz festgeschriebene 1 zu 1 Übernahme der Tarifergebnisse (inhalts- und zeitgleich) für die Jahre 2019 und 2020 vor.

Im Einzelnen wurde in dem Gespräch nun folgende allgemeine Erhöhung für den Beamtenbereich vereinbart:

  • zum 01.01.2019: + 3,2 % + 0,5 % = 3,7 %
  • zum 01.01.2020: + 3,2 % + 0,5 % = 3,7 %
  • zum 01.01.2021: + 1,4 %

Anwärterinnen und Anwärter erhalten:

  • zum 01.01.2019: + 50 € + 0,5 %
  • und zum 01.01.2020: + 50 € + 0,5 %.

Die Frage des zusätzlichen Urlaubstags (30 statt 29) für Anwärterinnen und Anwärter ist noch nicht abschließend geklärt. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist hier federführend. So gibt es zwar bereits Gespräche zwischen MdF und MIK, allerdings bisher noch keine Einigung in dem Bereich.

Der Gesetzentwurf, welcher die Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg normieren soll, wird dem dbb brandenburg bis spätestens 8. April 2019 zur ordentlichen Beteiligung zugeleitet werden. Das Kabinett soll sich am 30. April 2019 mit dem Gesetzentwurf befassen, die Beschlussfassung im Landtag ist für die letzte Sitzung vor der Sommerpause (Mitte Juni) vorgesehen. Die Auszahlung könnte somit - einschließlich der rückwirkenden Erhöhungen zum 01.01.2019 - im September 2019 erfolgen.