24. Oktober 2018

Diskussionen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Am Nachmittag des 23. Oktober 2018 tagte der Dienstrechtsausschuss des dbb brandenburg in der Geschäftsstelle in Potsdam. Im Mittelpunkt stand die Beratung über den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung einer pauschalen Beihilfe.

Der Dienstrechtsausschussvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende, Detlef Daubitz, hatte hierzu auch den Fachvorstand Beamtenpolitik und 2. Vorsitzenden des dbb, Friedhelm Schäfer, sowie den Fachreferenten Thilo Hommel, welcher insbesondere den Bereich des Beihilferechts beim dbb betreut, eingeladen. Auch der Landesvorsitzende des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, war der Einladung zur Sitzung gerne gefolgt.

Im Ergebnis bestand bereits Einigkeit darüber, dass der Gesetzentwurf nur eine allgemeine Abschätzung der vorhandenen gesetzlich krankenversicherten Beamten und damit auch keine belastbare Kostenabschätzung enthält. Ausgehend von der Anzahl der vorhandenen Beamten im Land Brandenburg sowie der ebenfalls betroffenen Kommunen, ist zuerst mit hohen Mehrausgaben mit steigender Tendenz zu rechnen. Der Landesregierung kann deshalb nur geraten werden, Abstand von dem politisch motivierten Vorstoß zu nehmen. Ziel muss vielmehr ein leistungsstarkes Beihilfesystem für alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit einer schnellen Beihilfebearbeitung sein. Hierfür wären die Mittel für das Land Brandenburg besser eingesetzt.

Die Teilnehmer betonten auch, dass das Thema Gesundheitsfürsorge für Beamtinnen und Beamte von herausragender Bedeutung für das Wesen und die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Artikels 33 Grundgesetz ist. Diesen Anforderungen wird der Gesetzesentwurf in keinerlei Hinsicht gerecht.

Eine entsprechende Stellungnahme wird der dbb brandenburg - durch die Unterstützung seines Gremiums des Dienstrechtsausschusses und die gute Zusammenarbeit mit dem dbb bund – die kommenden Tage zum Gesetzesentwurf abgeben.