SPD gibt bei Pensionsaltersgrenze für Beamte nach

Der Protest der Gewerkschaften hat sich ausgezahlt. Beamte in Brandenburg müssen nicht schon ab 2019 bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Das wäre zehn Jahre früher gewesen, als es eine Regelung für Bundesbeamte vorsieht. Nach dem von Rot-Rot vereinbarten Koalitionsvertrag sollte die sog. Regelaltersgrenze für Beamte im hiesigen Landesdienst beginnend ab 2012 in acht Stufen bis zum Abschluss in 2019 um zwei Jahre auf 67 angehoben werden. Diese Änderung ist nach Informationen der Presse (MOZ) jedoch vom Tisch.

Der dbb-Landesvorsitzende Heinz-Egon Müller begrüßte das Einlenken mit den Worten: „Besser spät als nie. Wir als dbb brandenburg haben von Anfang an die im Koalitionsvertrag vereinbarte vorgezogene Anhebung des Pensionsalters abgelehnt und versucht Regierung und Fraktionen zum Umdenken zu bewegen.“

Lediglich das Innenministerium hatte bis zuletzt für eine entsprechende Regelung plädiert. Letztlich aber gaben Überlegungen den Ausschlag, dass die vorfristige Erhöhung die Landeskasse belaste, da die weiter zu zahlenden Bezüge über den Kosten für die Pensionen liegen.

„Wir werten dies als Erfolg für das konsequente Verfolgen unseres Standpunktes und als Motivation für das weitere Vertreten der Interessen unserer Brandenburger Beamtinnen und Beamten.“ so Landesvorsitzender Müller.