Anders als Innenminister Woidke verfolgt Justizminister Dr. Schöneburg die einstmals mit dem Innenminister verabredete Strukturreform der Gerichtsbezirke konsequent weiter. Dass nunmehr die Umsetzung dieser Strukturreform in Angriff genommen wird, kann der Bund Deutscher Rechtspfleger Brandenburg nur begrüßen.
Viele Kritiker der Strukturreform scheinen zu vergessen, dass mit der Einigung auf diesen Kompromiss unter das leidige Thema der Schließung von Amtsgerichten und der Errichtung eines zentralen Grundbuchamtes in Wünsdorf ein Schlussstrich gezogen wurde. "Landräte und Bürgermeister sollten bei aller Kritik daran denken, dass bei einer Umsetzung der ursprünglichen Schließungspläne z.B. die Uckermark rasch nur noch über ein anstelle von jetzt zwei Gerichten verfügt hätte. Worin läge denn da die Bürgerfreundlichkeit?" so Marc Gernert, Vorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger Brandenburg. "Anders als der Innenminister hat Schöneburg sich konsequent an geschlossene Vereinbarungen gehalten. Die Justizverwaltung des Landes Brandenburg ist also ein verlässlicher Partner. Diesbezüglich können sich andere Politiker ein Beispiel nehmen!"
Mit der Reform werden vier nahezu gleich große Landgerichtsbezirke geschaffen. Die bewährte Justizstruktur mit vier Landgerichten wird dadurch gestärkt. Die zwei kleineren Landgerichte in Neuruppin und Cottbus werden aufgewertet und in Ihrem Bestand gesichert. Die Reform ist und bleibt also auch nach Abkehr des Innenministers von seinen gegebenen Zusagen sinnvoll.
Insbesondere die Abkehr von dem Vorhaben "Zentrales Grundbuchamt Wünsdorf" ist von großem Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg. Eine zentrale Mammutbehörde an dem Retortenstandort Wünsdorf wäre alles andere als bürgerfreundlich. So ist gesichert, dass die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin das für sie zuständige Grundbuchamt mit seinen kompetenten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern recht bequem in Wohnortnähe erreichen können. Eingebettet in die Amtsgerichte vor Ort, können die Grundbuchämter durch die räumliche Verzahnung unter anderem mit den Nachlassgerichten schneller, sachgerechter und damit bürgerfreundlicher entscheiden und Eintragungen im Grundbuch vornehmen.