Tarifergebnis 2011 wird zeit- und inhaltsgleich auf Beamtenbereich übertragen

Die Gewerkschaftsspitzen von dbb, DGB, ver.di, GEW, GdP, BdK und dem Deutschen Richterbund haben am Abend des 3. Mai 2011 im zweiten Verhandlungsgespräch mit Finanzminister Dr. Helmuth Markov und Innenminister Dr. Dietmar Woidke eine Einigung zur Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg erzielt.

Dazu teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:
„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird.“

Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen werden.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,
  2. lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012,
  3. lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,
  4. lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.
  5. Gewährung einer Einmalzahlung für den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.

Das Anpassungsgesetz soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.

Der dbb-Landesvorsitzende Heinz-Egon Müller bewertete in einer ersten Reaktion die Einigung als positives Ergebnis für den öffentlichen Dienst. Zudem werde so das weitere „Auseinanderdividieren“ der beiden Statusgruppen verhindert.

Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“
Diese Einigung gilt auch für die kommunalen Beamten des Landes Brandenburg.

Für den dbb brandenburg nahmen an dem Verhandlungsgespräch der stellv. dbb-Landesvorsitzende Frank Domanski und Detlef Daubitz, Vorsitzender des Dienstrechtsauschusses des dbb, teil.

Über die Fortführung der Gespräche werden wir sie zeitnah auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Presseinformation.