Die erste Phase der Aufgabenkritik und Evaluation der staatlichen Schulämter neigt sich dem Ende. Drei weitere Evaluationsphasen sollen folgen. Es ist noch nicht abzusehen, wie die Zukunft der staatlichen Schulämter aussehen wird.
Die Konferenz der Schulräte des Landes Brandenburg e. V. (KSB) setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die erforderliche Qualität der Aufgabenwahrnehmung durch die Schulaufsicht gewährleistet sein muss. Im Zusammenhang mit der durch das Land Brandenburg durchgeführten Aufgabenkritik und Evaluation der staatlichen Schulämter vertritt die KSB folgende Positionen für den dafür erforderlichen Rahmen:
1. Die zunehmende Eigenverantwortlichkeit der Schulen verlangt staatliche Schulaufsicht. Um die Qualität der Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, sind verlässliche und beständige Arbeitsbedingungen unabdingbar.
2. Kernaufgaben der Schulaufsicht sind zum einen die Sicherung der Qualität der pädagogischen und organisatorischen Arbeit der Schulen und zum anderen die Beratung bei der verbindlichen Verabredung von pädagogischen Zielen und Schwerpunkten ihrer Tätigkeit. Die Schulen sind hierbei ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in den Städten und Regionen.
3. Aus diesem Grund ist für die staatlichen Schulämter eine Struktur und Nähe erforderlich, die eine dialogische Schulaufsicht unter Beachtung des regionalen Bedingungsgefüges der Schulen ermöglicht. Dieses notwendige Zusammenwirken für die Bildung in der Region kann derzeit von den sechs staatlichen Schulämtern noch geleistet werden. Dem entgegen würde eine weitere Konzentration und Zentralisierung stehen.
4. Die Absicherung des Unterrichtes für alle Schülerinnen und Schüler erfordert auch in den nächsten Jahren Personalentscheidungen, die durch eine sehr gute Kenntnis der Bedingungen an den Schulen einer Region gekennzeichnet sein müssen. Dies macht eine enge Zusammenarbeit zwischen schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Bediensteten notwendig, die in einer gemeinsamen Behörde dezentral ihre Aufgaben wahrnehmen.
Insofern hat sich die jetzige Struktur der staatlichen Schulämter bewährt.
5. Die durch den Koalitionsvertrag beschlossene Aufgabenkritik und Evaluation der staatlichen Schulämter ist dann zu begrüßen, wenn sie im Ergebnis zu einer Verbesserung der Bedingungen für die Aufgabenwahrnehmung der Schulen und der staatlichen Schulaufsicht führt. Dies setzt jedoch voraus, dass die vier Phasen vollständig durchgeführt werden und dass die Diskussion offen und transparent gestaltet wird.
6. Die schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Schulämter arbeiten täglich verantwortungsvoll für die Schulen des Landes Brandenburg. Als Zeichen der Wertschätzung ist es aus der Sicht der KSB unabdingbar, den Prozess der Aufgabenkritik und Evaluation mit ihnen gemeinsam zu führen.